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Die dargestellten Einstiegskosten (In Factsheet: Ausgabeaufschlag) werden in einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht verrechnet.

Erklärungen zu den ESG-Kategorien nach der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088:
  • Ein Finanzprodukt nach Art. 9 icon strebt nachhaltige Investitionen an.
  • Ein Finanzprodukt nach Art. 8 icon bewirbt u.a. ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination aus beidem).
  • Als sonstige Finanzprodukte nach Art. 6 icon werden Finanzprodukte eingestuft, die bei Investitionen die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nicht berücksichtigen, dh sie sind keine Finanzprodukte nach Art. 8 oder 9.
  • Die Angabe "n.a." bedeutet, dass eine Kategorisierung des Fonds derzeit noch nicht vorliegt oder dass derzeit noch keine Unterlagen vorhanden sind.
  • Die Angabe "keine" bedeutet, dass es sich um einen Index-Fonds handelt, der nicht nach ESG-Kriterien kategorisiert werden kann. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die Fondsinformationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu Ihrer überblicksmäßigen Information. Sie stellen kein Verkaufsangebot, keine angebotsgleiche Werbung sowie keine Aufforderung zum Kauf des Fonds dar. Aus Kursverläufen der Vergangenheit können Sie keine Rückschlüsse auf eine zukünftige Wertentwicklung des Fonds ziehen. Das Risiko aus der Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer.
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